Verfasst von: Christoph Stroyer | Juni 22, 2007

Med-Arb

Med-Arb steht als Zusammensetzung für die Begriffe Mediation und Schiedsgerichtsverfahren (Arbitration). Der neutrale Dritte versucht zunächst, eine Eingigung der Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, wird die gleiche neutrale Person ermächtigt, eine bindende schiedsrichterliche Entscheidung zu fällen. Damit soll das Ziel erreicht werden, den Streit innerhalb kurzer Zeit beizulegen. Durch das Wissen der Parteien, dass der Dritte bei Scheitern der verhandlungsorientierten Lösungsphase eine bindende Entscheidung fällen wird, wird ein Druck aufgebaut, der zu einer schnellen Einigung führen kann. Nachteilig an diesem Verfahren ist, dass die Parteien in Erwartung dieses Schiedsspruches nicht in dem Maße Informationen offenlegen werden, wie für eine einvernehmliche Lösung notwendig wäre.[1] Damit ähnelt die Med-Arb eher dem Versuch einer Güteverhandlung vor Gericht, bei dem die Parteien in der Regel auch keine Informationen unterbreiten werden, die im Falle einer Entscheidung ihre Position beeinträchtigen könnten.

Vgl. dazu den kurzen Beitrag auf Wikipedia.


[1] Mähler/Mähler in Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch (2004), Abschn. B 5. Rn. 7.


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