Verfasst von: Christoph Stroyer | Juni 19, 2007

Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein konventionelles und der gerichtlichen Entscheidung ähnliches alternatives Konfliktlösungsverfahren. Ein von den Parteien gewählter unabhängiger Dritter fungiert als Schiedsrichter und fällt auf der Grundlage der Verhandlungen zwischen den Parteien einen bindenden Schiedsspruch. Der wesentliche Unterschied zum Gerichts­verfahren besteht darin, dass statt eines staatlichen Gerichts auf Grund vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien ein nicht-staatliches Schiedsgericht den Konflikt entscheidet.[1] Die Parteien haben auf die Besetzung des Gerichts Einfluss (anders als in der staatlichen Gerichts­barkeit, bei der es den Grundsatz des gesetzlichen Richters gibt, den man sich nicht aussuchen kann.). Im Unterschied zum Mediationsverfahren wird der Konfliktfall beim Schiedsgerichtsverfahren an einen autoritär entscheidenden Dritten delegiert, anstatt den Konflikt eigenverantwortlich zu lösen.

Mehr zum Schiedsgericht bei Wikipedia.


[1] Wagner, NZBau 2001, 169.


Antworten

  1. [...] Med-Arb steht als Zusammensetzung für die Begriffe Mediation und Schiedsgerichtsverfahren (Arbitration). Der neutrale Dritte versucht zunächst, eine Eingigung der Parteien herbeizuführen. [...]


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