Bei der Schlichtung versuchen die Konfliktparteien unter Anleitung eines neutralen Drittens eigenverantwortlich eine Lösung des Konflikts zu finden. Insoweit unterscheidet sich die Schlichtung nicht sehr von der Mediation. Damit enden jedoch die Gemeinsamkeiten: Anders als bei der Mediation versucht der Schlichter, die Beteiligten mit der ihm in der Regel durch besondere fachliche Kompetenz vermittelten Autorität aktiv zu einer Konfliktlösung zu bringen; die Verfahrensherrschaft liegt nicht bei den Konfliktparteien, sondern beim Schlichter.[1] Scheitern jedoch diese Bemühungen zur Schlichtung, unterbreitet der Schlichter den Parteien aufgrund der Verhandlungen zwischen den Parteien einen Schlichtungsvorschlag. Im Gegensatz zum Schiedsgerichtsverfahren sind die Parteien an diesen Schlichtungsvorschlag aber nicht gebunden. Mehr zur Schlichtung findet sich bei Wikipedia.
[1] Wagner, NZBau 2001, 169 (170).






[...] Dispute Adjudication ist die international gebräuchliche Mischung zwischen Schlichtung und Schiedsgutachten und kommt ursprünglich aus dem amerikanischen und englischen Baurecht.[1] [...]
Von: Dispute Adjudication « Master of Mediation am Juni 21, 2007
um 11:18