In der Schweiz steht der dritte und damit letzte Teil der großen Justizreform, die im Jahre 2000 beschlossen wurde, an. Die vorberatende Rechtskommission hat jetzt eine neue Zivilprozessordnung vorgelegt, die als gesamtschweizerische Ordnung anstelle der 26 unterschiedlichen kantonalen Gesetze das Zivilprozessrecht vereinheitlichen und vereinfachen soll.
In dem Gesetzesvorschlag ist insbesondere die Mediation als Alternative zum
Schlichtungsversuch und als Instrument während eines Verfahrens vorgesehen. Darüber berichtete am 14.6.2007 die NZZ. Der Gesetzesvorschlag befindet sich weiter in der Diskussion; das Reformgesetz soll im Jahre 2010 in Kraft treten.
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