Heute berichtet die Kölnische Rundschau in ihrer Ausgabe vom 1.6.2007 über die Geschäftsentwicklung des Kölner Verwaltungsgerichts. Bei dem Bericht über die Fallzahlen wurden auch Mediationsverfahren berücksichtigt:
“Nachdem Amts- und Landgerichte seit einigen Jahren bereits die
richterliche Mediation kennen, ein freiwilliges, vom Rechtsstreit
losgelöstes Verfahren, das konstruktiv versucht, einen Konsens zwischen
den Parteien zu erzielen, hat diese Form der Streitlösung nun auch beim
Verwaltungsgericht Köln ergänzend zum Klageverfahren Einzug gehalten.
„Es kann die Verfahrensdauer abkürzen und hilft Streitigkeiten, etwa
unter Nachbarn, endgültig zu beenden“, so Hanfried Paffrath, der die
Mediation am Kölner Verwaltungsgericht anbietet. 2005 waren es erst
zehn Fälle, aber Paffrath kann schon jetzt absehen: „Die Zahlen steigen
auch hier.“”
Quelle: Lars Hering, Kölnische Rundschau, 1.6.2007
Der Artikel ist online hier abrufbar.
Das VG Köln erklärt in der Pressemitteilung vom 31.5.2007 das Mediationsverfahren und die Rolle des richterlichen Mediators. Danach sei die richterliche Mediation ein freiwilliges, vom anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung des Mediators eine ihren Interessen angepasste Konfliktlösung gemeinsam und selbstverantwortlich erarbeiten. Der richterliche Mediator habe keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern helfe lediglich bei der Suche nach einem Konsens. Die richterlichen Mediatoren seien in einer speziellen Fortbildung auf diese neue Aufgabe vorbereitet worden.
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