Mediation wird in Deutschland (und anderswo) von Juristen und Nichtjuristen ausgeübt. Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn geht in dem Aufsatz Anwaltliche Werbung mit dem Titel „Mediator“ (NJW 2007, 1413) der Frage nach, welche Ausbildung für den Beruf als Mediator geeignet ist; insbesondere, welche Ausbildung ein Rechtsanwalt in Deutschland absolvieren muss, um den Titel „Mediator“ tragen und mit diesem auch werben zu dürfen.
Diese Frage wurde bereits diskutiert und wird auch mit dem neuen nds. Entwurf eines Mediationsgesetzes wieder neu aufgerollt.
In dem Aufsatz gibt Horn einen Überblick über den Meinungsstand zu den Anforderungen an Qualität und Quantität der Ausbildung. Nach seiner Auffassung gehen die Anforderungen des § 7 a BORA an die Ausbildung des Anwaltsmediators nicht über die allgemeinen Anforderungen des Wettbewerbsrechts hinaus. Horn fordert aus Gründen des Verbraucherschutzes eine solide Ausbildung, die jedoch nicht sonderlich fundiert zu sein brauche. Es genügten Kenntnisse der Phasen der Mediation, der Prinzipien, Techniken und des Mediationsrechts. Diese Grundlagen könnten teilweise im Selbststudium erlernt werden, müssten in diesem Falle von der Kammer im Rahmen eines Prüfungsgesprächs abgefragt werden. Darüber hinaus fordert der Autor mindestens vier reale oder fiktive Mediationsverfahren.
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