Wie hier, hier und hier angekündigt berichtet der Kollege Kay Woldrich über seine erste Erfahrung mit dem Mediationssenat des OlG Dresden. Im Streit standen Mängel einer Bausache, der Prozess zog sich schon über mehrere Jahre hinweg. Leider erwies sich die Verhandlung als nicht erfolgreich. Aus Mediatorensicht ergeben sich aus dem Bericht des Parteivertreters einige Anhaltspunkte für die Gründe des Scheiterns:
- Der Mediator war ein Richter (dazu hier)
- Die Mediation fand im Gerichtsgebäude statt
- Die Parteien kamen über die Darstellung ihrer Positionen nicht hinaus
- Der Richter unterbreitete einen eigenen Einigungsvorschlag
- Erst nach Scheitern der Vergleichsgespräche wurden die Interessen abgefragt
Bei allen Vorbehalten, den sich eine Einschätzung aus Sekundärquellen ausgesetzt sehen muss, erscheint mir die Bemerkung angemessen, dass dies kein Glanzstück für die Sache der Mediation war. Die bereits bekannten Einwände gegen die gerichtsinterne Mediation sehe ich hier bestätigt. Dem Richter muss es naturgemäß schwer fallen, aus seiner Rolle als Richter heraus in die Rolle des Vermittlers zu wechseln. Beim Lesen des Erfahrungsberichts entstand bei mir der Eindruck, dass unter dem Label der Mediation hier ein Schlichtungsversuch (mit eigenem Vorschlagsrecht) unternommen wurde. Der einzige richtige Ansatz stellt in meinen Augen die (leider erst) abschließende Frage nach den Hoffnungen des Klägers dar. Hier lässt der Bericht erkennen, dass tatsächlich Interessen hätten abgefragt werden können. Für die vorliegende Verhandlung erfolgte dies allerdings leider zu spät. Dabei kann durchaus in einem Verfahren der Wirtschaftsmediation die Runde mit der Darstellung der Positionen (Sachverhaltsdarstellung) eröffnet werden. Nur sollte gleich im Anschluss der Wechsel auf die dahinter liegenden Interessen erfolgen. Unter Umständen lässt sich der Wechsel erreichen, indem der Mediator als “Agent of Reality” die Parteien nach ihrer eigenen Einschätzung der Erfolgsaussichten befragt (u.U. kommt je nach Verfahrensstand eine solche Befragung nur im Rahmen von Einzelgesprächen, sog. Cauccus, in Betracht). Im Anschluss daran können die wirklichen Interessen der Parteien erfragt werden. Erst in diesem Stadium beginnt die tatsächliche Arbeit des Mediators, die zu einer nachhaltigen Lösung außerhalb des prozessrechtlich vorgegebenen Rahmens führen kann.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser gescheiterte Ansatz ein Einzelfall bleibt. Der berichtenden Parteivertreter jedenfalls hat die Hoffnung (für andere Fälle) noch nicht aufgeben.
Update: Es ist immer wieder überraschend, welche Möglichkeiten der Kommunikation Weblogs bieten. Kaum läuft die Nachricht über die gescheiterte Mediation über den Newsreader herein, arbeiten zwei Blogger bereits an einer Replik, wobei ich erst nach Veröffentlichung bemerkte, dass der geschätzte Kollege Marcus Brinkmann schneller war. Respekt!






Trösten Sie sich, Ihre Analyse ist dafür etwas länger
Von: Kay Woldrich am April 11, 2007
um 10:00
Vielen Dank für Ihren Trost.
Von: Christoph Stroyer am April 11, 2007
um 10:05
[...] Juragebirge jüngst über eine gescheiterte Gerichtsmediation schrieb (Repliken finden sich im Blog master of mediation und im ADR-Blog). Um es gleich zu sagen, die Osnabrücker Gerichtsmediation war erfolgreich. Der [...]
Von: Gerichtsmediation eher eine Güteverhandlung?! - ADR-Blog am April 13, 2007
um 8:23