RA Dr. Rüdiger Werner schreibt in der NBW 2007, 911-918 unter dem Titel „Schiedsverfahren und Mediation im Gesellschaftsrecht“ über alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Autor hebt den Vorteil der Nichtöffentlichkeit der Verfahren hervor und empfiehlt, eine entsprechende Schlichtungs- bzw. Schiedsklausel bereits im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Er gibt einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens und weist abschließend auf die Möglichkeit hin, Schieds- und Schlichtungsverfahren zu kombinieren. In einem abgestuften Verfahren kann es sich empfehlen, zunächst einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und für den Fall des Scheiterns einen Schiedsspruch zu vereinbaren. Der Autor ist der Meinung, dass in diesen Fällen der Mediator aber nicht zugleich als Schiedsrichter tätig werden könne, da er im Mediationsverfahren vertrauliche Informationen erhalten haben könnte.
Der Einwand des Autors hinsichtlich des Missbrauchs der Vertraulichkeit im nachfolgenden Schiedsverfahren ist nachvollziehbar. Gleichwohl konnten mit der Kombination von Mediation und Schiedsverfahren unter Leitung derselben Person schon gute Erfahrungen gemacht und für die Parteien befriedigende Ergebnisse erzielt werden. Die Kombination von Mediation und Schiedsverfahren eröffnet eine Spielwiese an Werkzeugen zur Förderung einer Einigung zwischen den Parteien. Entscheidend ist dabei immer, dass diese Werkzeuge und Verfahren im Interesse der Parteien eingesetzt werden und sich diese bewusst für die Anwendung entscheiden.
Als Beispiel für die Anwendung eines Mediationsverfahrens in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen könnte die Suhrkamp-Übernahme dienen.





