Verfasst von: Christoph Stroyer | März 21, 2007

Zur gerichtlichen Mediation und Mediationsausbildung

Einem Kommentar zu meinem Beitrag über gerichtliche Mediation ist zu entnehmen, dass das Göttinger Mediationsprojekt, über das schon im ADR-Blog und hier berichtet wurde, einen weiteren Schritt voran gekommen ist. Im Rahmen des Projektes sind nun 10 Richter und 15 Rechtsanwälte aus dem OLG-Bezirk Braunschweig gemeinsam ausgebildet worden, um künftig als gerichtsnahe Mediatoren eingesetzt zu werden. Der Kommentator berichtet aus eigener Erfahrung als Teilnehmer der Ausbildung. Demnach sollen in Niedersachsen Richter und Rechtsanwälte als Mediatoren tätig werden, die keine Mediationsausbildung nach den Mindeststandards (mind. 90 Stunden Ausbildung) absolviert haben. In einem Seminar sollen Grundlagen, Ziele und Techniken der Mediation praktisch vermittelt worden sein.

Aus meinen persönlichen Erfahrungen mit dem Kölner Mediationsprojekt besteht eine der schwierigsten Herausforderungen in solchen Projekten darin, sich auf ein einheitliches Ausbildungsniveau zu einigen. Das Kölner Mediationsprojekt ist sich der Qualitätsunterschiede bewusst und setzt neben einer ordentlichen Ausbildung zum Mediator nach den Mindeststandards auf die Durchführung der Verfahren mit Comediatoren als Mittel zur Qualitätssicherung. Der Erfolg gerichtsnaher oder gerichtsinterner Mediationsprojekte hängt im Wesentlichen von der Zufriedenheit der beteiligten Parteien ab. Im Rahmen der Präsentation des Braunschweiger Mediationsmodell meinte der Präsident des OLG Isermann:

„Der Erfolg der anwaltlichen Mediation hängt nicht nur von der Qualität der anwaltlichen Mediatoren, sondern auch von der Mitwirkung und Akzeptanz seitens der anwaltlichen Parteivertreter ab. Es wird sich zeigen, ob es den anwaltlichen Mediatoren gelingt, ihre Kollegen von dem alternativen Konfliktlösungsmodell zu überzeugen.“

Ein befriedigendes Ergebnis in der Mediation kann mit Hilfe der erlernten Techniken und herbeigeführt werden. Eine gute Ausbildung ist dafür zwar noch keine Garantie, gibt aber verlässliche und erprobte Leitlinien vor. Es gibt unterschiedliche Auffassungen vom Verständnis einer angemessenen Mediationsausbildung. Das sieht man schon daran, dass die verschiedenen Mediationsverbände sich mit der verbindlichen Festlegung einheitlicher Standards schwer tun. Für meine Mediationsausbildung habe ich mich bewusst für die FernUniversität Hagen entschieden, da dieser Studiengang neben der Grundausbildung zum Mediator mit intensiven praktischen Übungen (über 120h) eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Mediation (1080h) ermöglicht. Der postgraduale Studiengang setzt die intensive Ausbildung fort (30h Praxis und 420h Theorie) und schließt mit einer wissenschaftlichen Masterarbeit ab.

Was ist Ihre Meinung zur gerichtsintegrierten bzw. gerichtsnahen Mediation? Was sagen Sie zu den Ansätzen in Göttingen, Braunschweig und Köln? Und vor allem interessiert mich Ihre Meinung zum Thema Mediationsausbildung. Ich freue mich auf Ihre Kommentare!


Antworten

  1. [...] Frage wurde bereits diskutiert und wird auch mit dem neuen nds. Entwurf eines Mediationsgesetzes wieder neu [...]

  2. Guten Tag,
    Ich möchte mich zunächst kurz vorstellen: Ich (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht) bin Mediatorin mit einer Ausbildung der IHK Frankfurt über 150 Stunden. Zusätzlich habe ich den ersten Kurs in Loccum mit Frau Ripke, Herrn Hansjörg Schwarz und Prof. Dr. Breidenbach absolviert. Außerdem war ich Teilnehmerin des „Crash- Kurses“ am AG Göttingen unter Leitung von Frau Ripke und Herrn Scheibel. Ich bin Initiatorin des Göttinger Arbeitskreises Gerichtsnahe Anwaltsmediation, welcher seit einigen Monaten, bestehend aus 11 Anwälten, in Göttingen tätig ist.
    Da die Richter, welche als Mediatoren im Gericht tätig sind, keine 90 Stunden Ausbildung genossen haben, ging man in Göttingen davon aus, dass die Anwälte die gleiche Ausbildung wie die Richter auch für eine gerichtsinterne Mediation haben sollten. Die Mediation im AG Göttigen ist zudem auf eine Stunde begrenzt, angesichts der Streitwerte und des zumutbaren Zeitaufwandes für die Anwälte. Ich persönlich bin der Meinung, dass es sich hierbei mehr um ein mediatives Konfliktlösungsgespräch handelt und weniger um die klassische Mediation. Das ist aber dem Ziel, den Mediationsgedanken zu verbreiten, nicht abträglich.
    Der gemeinsam Kurs hatte zudem den angenehmen Nebeneffekt, dass mein Verständnis für Richterarbeit zugenommen hat und ich hatte den Eindruck, dass für die Richter das Verständnis für anwaltliche Tätigkeit ebenfalls zugenommen hat. Seit Beginn des Projektes habe ich bisher mehr als 10 Mediationen am AG Göttingen durchgeführt. Ein Problem gibt es immer noch hinsichtlich der Akzeptanz eines anwaltlichen Mediators durch die Kollegenschaft, wie aus den unterschiedlichen Zahlen der Richtermediationen und der Anwaltsmediationen geschlossen werden kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martina Hoffmann


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