Verfasst von: Christoph Stroyer | März 20, 2007

Lesetipp zur Schiedsgerichtsbarkeit

In der neuesten Ausgabe der NJW findet sich ein Aufsatz von Kröll zu der Entwicklung des Rechts der Schiedsgerichtsbarkeit 2005/2006 (Kröll NJW 2007, 743ff.). Der Verfasser gibt einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zur Schiedsgerichtsbarkeit. Warum dennoch ein Hinweis in einem Mediationsblog? Nun in einem der ersten besprochenen Urteile geht es um die Abgrenzung eines Schiedsverfahrens von den sonstigen Formen der Streiterledigung. Das OLG Naumburg (SchiedsVZ 2006, 106) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Streiterledigungsklausel, die vorsah, Streitigkeiten mit Hilfe von Schlichtern zu entscheiden, eine Schieds- oder Schlichtungsabrede sein sollte. Da im weiteren die Klausel vorsah, dass bei Scheitern des Streiterledigungsverfahrens das Landgericht Magdeburg zu entscheiden habe, schloss das OLG Naumburg, dass kein Schiedsverfahren vereinbart worden sei. Den Parteien eines Schiedsverfahrens stehe nicht frei, eine richterliche Überprüfung des Schiedsspruchs über § 1059 II ZPO hinaus zu vereinbaren. Nach Auffassung des OLG Naumburg zeichne sich die Schlichtung im Gegensatz zur neutralen Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts dadurch aus, dass ein neutraler Dritter ohne eigene Entscheidungskompetenz sich bemühe, den freiwillig verhandelnden Parteien zu einer Einigung zu verhelfen. Freilich könne eine starre Definition nicht herangezogen werden. (SchiedsVZ 2006, 106) Der Auffassung des OLG Naumburgs widerspricht der Vorsitzende des Schiedsgerichts (in der Endnote auch als Vorsitzender des Schlichtungsorgans bezeichnet) Prof. Erwin Deutsch aus tatsächlichen Gründen (Anmerkung zu OLG Naumburg, SchiedsVZ 2006, 106.

Der Aufsatz enthält noch weitere Rechtsprechungshinweise, die übertragbar sind zur Anwendung auf alternative Konfliktlösungsmodelle. Ein Beispiel sind die Ausführungen zur Zulässigkeit von Schieds- (bzw. Schlichtungs-) klauseln in AGBs und/oder gegenüber Verbrauchern. Alles in allem ist der Aufsatz auch durch die Brille eines Mediators sehr lesens- und empfehlenswert.


Antworten

  1. Mediationsklausel

  2. [...] integrieren immer mehr Firmen in ihren Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mediationsklauseln, um im Streitfall eine konsensuale Lösung vor einem Gerichtsprozess zu [...]


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