Prof. Dr. Trenczek hat eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung im Niedersächsischen Landtag zur Gerichtsmediation abgegeben und auf den Seiten von Konsens e.V. veröffentlicht. Prof. Trenczek lehnt die Gerichtsmediation ab und macht nochmals den Unterschied zwischen gerichtsnaher und gerichtsinterner Mediation deutlich. Er befürwortet eine außergerichtliche Nutzung der Mediation und fordert eine Mediationskostenhilfe, Initiierung gesetzlicher Mindest- und Qualitätsstandards des Mediationsverfahrens (nach dem Vorbild des österreichischen Mediationsgesetzes) und den Aufbau einer qualifizierten Mediatorenlisten für Niedersachsen.
Die Stellungnahme ist auf den Seiten von Konsens e.V. abrufbar (PDF-Link). Die Lektüre ist Mediatoren und Mediationsinteressierten dringend zu empfehlen.






Nachtrag: Allerdings kann ich die Auffassung, dem Kölner Mediationsprojekt hafte der Charakter des Bagatellhaften an (Fn. 16 der Stellungnahme) nicht teilen. Nach meiner Information erhalten die in Co-Mediation tätigen Anwaltsmediatoren eine Aufwandsentschädigung von jeweils 75 EUR pro Stunde (nicht 75 EUR Fallpauschale!). Freilich gewährleistet diese Aufwandsentschädigung keine kostendeckende Tätigkeit. Das Kölner Mediationsprojekt befindet sich in einer Pilotphase – die Aufwandsentschädigung dient der Anschubfinanzierung in dem ersten Jahr – die Anwaltsmediatoren haben sich zur Unterstützung des Mediationsprojekts auf diese Pilotphase eingelassen. Von Bagatellcharakter würde ich da nicht reden wollen.
Von: Christoph Stroyer am März 2, 2007
um 11:14